Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stiftung Wendepunkt


Zweck

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Stiftung Wendepunkt und ihren Kunden.

 

Geltungsbereich

Die AGB gelten für alle vertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen der Stiftung Wendepunkt und ihren Kunden im Produkte- und Dienstleistungsbereich. Von den vorliegenden AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde die vorliegenden AGB.

 

Arbeitsführung

Uns anvertraute Arbeiten führen wir mit der grösstmöglichen Sorgfalt aus. Wir sind berechtigt, bei personellen und/oder zeitlichen AUS-Engpässen, externe Arbeitskräfte beizuziehen und die Arbeiten teilweise oder ganz durch weitere Sozialunternehmen und Werkstätten ausführen zu lassen.

 

Materialeingang

Materiallieferungen werden anhand der Lieferdokumente innert nützlicher Frist geprüft. Bei Unvollständigkeit, Falschlieferung, Beschädigung der Verpackung oder des Inhalts wird der Kunde informiert.

 

Gefahrengut

Gefahrengut muss durch den Versender gemäss Vorschriften verpackt, gekennzeichnet und mit den notwendigen Begleitpapieren versehen sein, andernfalls lehnen wir die Annahme ab.

 

Lagerung

Der Kunde oder dessen Lieferant informiert uns über spezielle Bedingungen zur Lagerung des Materials. Fehlen diese Angaben, so sind wir berechtigt, das Material an einem Ort unserer Wahl, intern oder extern, zu lagern. Für Schäden infolge unterlassener Informationen durch den Kunden über die richtige Lagerung von Material haften wir nicht.

 

Mängelrüge

Mängel müssen umgehend sowie schriftlich innert 8 Tagen nach Erhalt der Ware angezeigt werden, ansonsten verfallen jegliche Ansprüche. Bei begründeter Mängelrüge betreffend nachweislich durch uns versursachte Mängel leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Minderung des Preises. Beim Verkauf von durch uns produzierten Eigen-Produkten ist Wandlung ausgeschlossen.

 

Materialbestellung

Durch den Kunden verlangte Materialbestellungen werden nach seinen Angaben ausgeführt. Falls Angaben zur Materialbeschaffung ausbleiben oder falsch sind oder die Materialien nicht lieferbar sind, übernehmen wir keine Haftung, wenn dadurch Lieferverzögerungen, Schäden, Falschlieferungen oder Mehrkosten entstehen.

 

Lieferzeit

Unsere Lieferzeiten sind Richtwerte und gelten ab Auftragsbestätigung. Aus Lieferverzögerungen, gleich welcher Art, die durch uns weder grobfahrlässig noch absichtlich verursacht worden sind, stehen dem Auftraggeber keine Schaden-ersatzansprüche zu. Auch kann er vom Vertrag nicht zurücktreten oder Preissenkungen geltend machen. Wir sind insbesondere berechtigt, die Lieferzeit in folgenden Fällen zu verlängern:
▪ Bei höherer Gewalt oder Betriebsstörungen gleich welcher Art, wie sie auch unter Punkt „Haftung durch uns“ aufgezählt sind.
▪ Bei durch den Kunden oder einen Vorlieferanten verursachten Verzögerungen, durch vorgenommene Auftragsänderungen oder Mitwirkungspflichten (Musterprüfung usw.).
▪ Bei fehlerhafter oder defekter Materiallieferung.

 

Annahmeverzug

Holt der Kunde nach erfolgter Fertigstellungsanzeige die Ware nicht innert 5 Tagen ab oder lässt er sie nicht abholen, sind wir berechtigt, auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, diese an einem externen oder internen Ort unserer Wahl zu lagern. Die durch das Gesetz vorgesehenen weitergehenden Möglichkeiten bleiben vorbehalten.

 

Preisänderung

Vereinbarte Preise, seien es Stück-Pauschal-Preise oder Stundenansätze, erhöhen sich, wenn der Kunde, sein Vertreter oder Lieferant, nachträgliche Änderungen zu den vereinbarten Leistungen wünscht oder wenn uns Material-Preisaufschläge belastet werden. Diese Preiserhöhung erfolgt im Verhältnis zu den vom Kunden, seinem Vertreter oder Lieferanten nachträglich gewünschten Änderungen bzw. zu den uns belasteten Material-Preisaufschlägen. Sollte der Endpreis im Verhältnis zum Preis, der bei Vertragsschluss vereinbart wurde, zu hoch sein, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu.

 

Zahlung

Wenn nichts anderes vereinbart ist, liefern wir gegen Rechnung, zahlbar innert 30 Tagen netto, ab Faktura-Datum. Wir behalten uns vor, Kunden mit ungenügender Bonität nur gegen Vorauszahlung oder Bankgarantie einer Schweizer Bank zu beliefern. Der Auftraggeber ist zur Zahlung verpflichtet, auch wenn die Lieferung der Ware an Dritte erfolgt. Bei Zahlungsverzug erfolgt ein Lieferstopp bis zur Regelung des Ausstandes. Das Fehlen unwesentlicher Teile oder Garantieansprüche gegenüber Lieferanten berechtigen nicht, die Zahlung zu verweigern oder aufzuschieben. Verrechnen von Gegenansprüchen bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung oder zeichnungsberechtigte Personen der Stiftung Wendepunkt.

 

Haftung – uns

Wir haften sowohl vertraglich als auch deliktisch nur für direkte Schäden, welche dem Kunden im Zusammenhang mit den von uns DURCH ausgeführten Arbeiten entstanden sind, sofern sie nicht grobfahrlässig oder absichtlich verursacht wurden. Jede vertragliche oder deliktische Haftung für mittelbare bzw. indirekte Schäden, wie etwa entgangenen Gewinn oder Betriebsausfall, ist ausdrücklich ausgeschlossen, sofern die Schäden nicht grobfahrlässig oder absichtlich verursacht wurden. Lagerung und Verarbeitung von Geldwerten und diebstahlgefährdeten Handelswaren mit den daraus resultierenden Risiken sind durch unsere Versicherungen nicht gedeckt. Spezifische Versicherungen werden nur auf Kundenwunsch abgeschlossen. Ohne entsprechenden Kundenwunsch und Deklaration der Ware inkl. deren Wert, haftet der Kunde für entsprechende Risiken. Wir tragen nur Transportrisiken bei von uns selbst ausgeführten Transporten. Wir haften nicht für Schäden, Verluste, Verzögerung, teilweise oder ganzer Nichterfüllung des Auftrages bei Ereignissen von höherer Gewalt wie etwa Feuer, Wasserschaden, Erdbeben, Umweltkatastrophen, Streik, Arbeits-Störung und Konflikte, behördliche Restriktionen, Strommangel, Unruhen, kriegerische Ereignisse. Wir haften nicht für Fehler aus unklarer oder ungenügender Übermittlung.

 

Haftung – Kunden

Der Kunde haftet für Verzögerung, Qualitätsmängel, ungenügende Quantität, wenn durch ihn oder seinen Lieferanten geliefertes Material oder Maschinen unvollständig oder von ungenügender Qualität sind. Der Kunde haftet uns für alle Ansprüche, welche die Post oder andere Transporteure aus den Lieferungen uns gegenüber geltend machen. Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden.

 

Gültigkeit

Die Stiftung Wendepunkt behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Die Stiftung Wendepunkt teilt diese Änderungen ihren Kunden in geeigneter Form mit. Widerspricht der Kunde nicht innert angemessener Frist, gelten die Änderungen als genehmigt.

 

Anwendbares

Für das Vertragsverhältnis zwischen der Stiftung Wendepunkt und ihren Kunden ist ausschliesslich schweizerisches Recht unter RECHT Ausschluss des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) anwendbar.

 

Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtstand für beide Parteien ist Aarau.

 

 

Letzte Aktualisierung: 28. August 2023

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